Auszug aus der Satzung
Im Gedenken an die Toten von Djibouti und an andere Opfer des
Terrorismus, deren Schicksal in Vergessenheit zu geraten droht, soll im
Zusammenwirken mit Persönlichkeiten der Kirchen, der Wissenschaft, der
Wirtschaft und der Politik eine Stiftung als eingetragener Verein
errichtet werden. Der Verein verfolgt den Zweck:
I. die
Problematik des Terrorismus sowie seine Folgen für die Betroffenen und
für die Gesellschaft öffentlich darzustellen, indem er bedeutende
Beiträge, die die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus zum Gegenstand
haben, durch Zuwendungen auszeichnet, gemeinsam mit dem Weißen Ring
Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen Beistand leistet und auf
Lücken im geltenden Recht bei der Versorgung von Opfern von
Terroranschlägen und deren Angehörigen aufmerksam macht und auf
Verbesserungen hinwirkt;
II. herausragende Arbeiten junger
deutscher Meereskundler, die im Anschluß an eine Forschungsmission
vorgelegt werden, durch Zuwendungen auszuzeichnen. In begründeten
Ausnahmefällen sind auch nicht-deutsche Meereskundler
auszeichnungsfähig.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er dient
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
Die
Aktivitäten der Annette Barthelt-Stiftung werden durch Finanzmittel des
Bundes sowie durch private Spenden finanziert.
Zurück zur Hauptseite